Familienwiedervereinigung in Slowenien
Die engsten Familienangehörigen können das Verfahren zur Erlangung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung auf der Grundlage der Familienzusammenführung beginnen.
BEDINGUNGEN
Sie können eine Aufenthaltsgenehmigung für Ihre Familienangehörigen erhalten, wenn:
- Sie eine ständige Aufenthaltsgenehmigung in Slowenien haben,
- Sie haben in Slowenien mindestens ein Jahr lang auf der Grundlage einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis gelebt (die mindestens für ein weiteres Jahr gültig ist), außer in Fällen, in denen Ihre vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Durchführung der Saisonarbeit erteilt wird,
- Sie halten eine EU-Blue-Card oder haben eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung für Forschung und Hochschulzwecke,
- Sie genießen subsidiären Schutz in Slowenien (mit einigen Ausnahmen).
DOKUMENTATION BENÖTIGT
Um die Erlaubnis für Ihr Familienmitglied zu erwerben, müssen Sie:
- Einen Nachweis der Existenz einer Familienbeziehung (mit der ursprünglichen Heiratsurkunde, Originalgeburtsurkunde usw.) haben. Wenn die Dokumente nicht in der offiziellen internationalen Form sind, müssen sie in slowenische Sprache übersetzt und überprüft werden,
- Erfüllungsbedingungen für Familienangehörige (die für die vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung gelten).
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN, DIE BERÜCKSICHTIGT WERDEN MÜSSEN, UM DIE VORÜBERGEHENDE AUFENTHALTSGENEHMIGUNG ZU BEKOMMEN:
- Ein gültiger Reisepass,
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- Krankenversicherung für mindestens dringende Gesundheitsversorgung in Slowenien,
- ausreichende monatliche Mittel, die mindestens dem Grundeinkommen in Slowenien entsprechen,
- eine Polizei-Clearance-Bescheinigung (nicht älter als drei Monate) aus Ihrem Heimatland, mit einer verifizierten Übersetzung in slowenischer Sprache,
- Ihre formale fotografie
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Bildung für Kinder in Slowenien
Kinder, die ausländische Staatsangehörige sind und in Slowenien wohnen, haben Anspruch auf eine obligatorische Grundschulbildung ab dem Alter von sechs Jahren unter den gleichen Bedingungen wie die Bürger der Republik Slowenien.