Eine Einzelarbeit und Aufenthaltsgenehmigung.

Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz haben freien Zugang zum slowenischen Arbeitsmarkt.

Bürger aus Nicht-EU-Ländern müssen eine Arbeitserlaubnis erwerben, um in Slowenien zu arbeiten. Das Gesetz erlaubt eine einzige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Einzelpersonen können Arbeit- und Aufenthaltsgenehmigung erwerben, wenn sie in einem Unternehmen in Slowenien arbeiten oder in Slowenien beschäftigt sind.

“Eine Arbeitserlaubnis in Slowenien steht unter dem neuen Gesetz vom September 2015, das in dem Dokument enthalten ist, das als Einzelarbeit und Aufenthaltsgenehmigung bezeichnet wird.”

Das Verfahren für die Erlangung von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis durch die Gründung eines Unternehmens in Slowenien ist wie folgt:

Schritt 1 – Firmengründung (wenn eine Person nicht bei einem anderen Unternehmen beschäftigt ist). Einzelpersonen müssen ein Unternehmen in Slowenien registrieren (es dauert in der Regel etwa 1-2 Tage, wenn 1 Person das Unternehmen besitzt).

Schritt 2 – Beantragung von Einzelarbeit und Aufenthaltsgenehmigung

BEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMEN

Die Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmer beschäftigen wollen, haben 2 Möglichkeiten:

1) Unternehmen, die nicht älter als 6 Monate sind, müssen 50.000 EUR (im Anlagevermögen) investieren, um einen Ausländer beschäftigen zu können.

2) Unternehmen, die älter als 6 Monate sind, müssen beweisen, dass sie wirklich aktiv sind und das bedeutet, dass sie:

  • einen anderen Mitarbeiter für mindestens 6 Monate vor der Bewerbung für Arbeit & Aufenthaltsgenehmigung für einen Ausländer haben,
  • in den letzten 6 Monaten einen Einkommen von mindestens 10.000 EUR pro Monat haben (das bedeutet 60.000 EUR in 6 Monaten).

Nach Erfüllung einer dieser Voraussetzungen kann ein Antrag auf Einmal- und Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden.

DOKUMENTATION FÜR ANTRAGSTELLER BENÖTIGT

  • Gültiger Reisepass (Ablaufdatum, der die vorgesehene Aufenthaltsdauer in der Republik Slowenien für mindestens drei Monate übersteigt).

DOKUMENTATION ERHALTEN

Sie müssen die Einzelarbeit und Aufenthaltsgenehmigung und Karte zur Verfügung stellen.

WO ZU BEWERBEN

Bei diplomatischen Vertretungen oder Konsulaten der Republik Slowenien vor dem Eintritt in Slowenien.

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Der Antrag wird der Verwaltungsstelle in der Republik Slowenien zur Überlegung übermittelt. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Verwaltungseinheit eine Genehmigung und sendet sie an die diplomatische Vertretung oder in das Konsulat zurück, wo sie dem ausländischen Arbeitnehmer übergeben wird.

Die Dokumentation kann von dem Arbeitgeber an eine Verwaltungseinheit in Slowenien geschickt werden, aber ein Mitarbeiter muss noch zur Vertretung oder zum Konsulat für den Fingerabdruck gehen.

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Erweiterung der Einzelarbeit und Aufenthaltsgenehmigung

BEDINGUNGEN

  • Die Bewerbung verlangt den Nachweis der Arbeit (eingegangene Gehälter) und offizielle Formulare.
  • Kann nicht von POA gemacht werden (Besitzer muss persönlich erscheinen), da Fingerabdrücke erforderlich sind.
  • Es wird unter den gleichen Bedingungen verlängert, die für seine Ausgabe (gültiger Reisepass und Krankenversicherung) gelten.
  • Der Nachweis der erfüllten Bedingungen muss beigefügt werden.